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   BVerwG, 04.02.2000 - 9 B 545.99   

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BVerwG, 04.02.2000 - 9 B 545.99 (https://dejure.org/2000,16217)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2000 - 9 B 545.99 (https://dejure.org/2000,16217)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 9 B 545.99 (https://dejure.org/2000,16217)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.12.1983 - 9 C 68.83

    Obliegenheit der Prozessbeteiligten - Rechtliches Gehör - Gerichtsbibliothek -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2000 - 9 B 545.99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Beteiligter nicht mit Erfolg die Gehörsrüge erheben, wenn er sich durch Ausschöpfung der ihm prozessual zu Gebote stehenden Mittel rechtliches Gehör hätte verschaffen können (vgl. Senatsurteil vom 29. Dezember 1983 - BVerwG 9 C 68.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 142 = InfAuslR 1984, 89 [90]).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 9 B 362.98
    Auszug aus BVerwG, 04.02.2000 - 9 B 545.99
    Der Senat kann offenlassen, ob ein Berufungsgericht überhaupt verpflichtet ist, den Beteiligten in dem Anhörungsschreiben anzukündigen, in welcher Weise es über die Berufung - zugunsten oder zu Lasten des Berufungsführers - entscheiden will (vgl. dazu bereits Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 9 B 362.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 66.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn es fehlen Darlegungen dazu, dass der Kläger versucht habe, sich durch einen Fristverlängerungsantrag rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2000 - 9 B 545.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 47 S. 29).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 64.18

    Einfließen der Erkenntnisse bei der Unterbringung von in Not geratenen Menschen

    Denn es fehlen Darlegungen dazu, dass der Kläger versucht habe, sich durch einen Fristverlängerungsantrag rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2000 - 9 B 545.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 47 S. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 12 S 1061/05

    Mangelnde Darlegung von Berufungsgründen gegen Versagung zusätzlicher

    Die Gehörsrüge kann nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn sich der Beteiligte durch Ausschöpfung der ihm prozessual zu Gebote stehenden Mittel rechtliches Gehör hätte verschaffen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.2.2000 - 9 B 545.99 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 47).
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